Gesetzliche Krankenversicherung Informationen


 

In der gesetzlichen Krankenversicherung sind 90% aller Deutschen versichert. Die Leistungen der Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon welcher Beitrag bezahlt wird.

 

Die Versicherten erhalten alle erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen, in der Regel nach dem so genannten Sachleistungsprinzip, also in Form von Sach- und Dienstleistungen. Die Leistungen müssen von Ihnen nicht unmittelbar bezahlt werden.

 

Seit Anfang 2009 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Einheitsbeitrag. Der Einheitsbeitrag der für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gleich ist liegt bei 15,50%. Davon tragen 7,3% die Arbeitgeber und 8,2% die Arbeitnehmer Die Krankenkassen können wenn Sie mit den Geld aus dem Gesundheitsfond nicht hinkommen einen Zusatzbeitrag verlangen. Seit Anfang des Jahres 2011 gibt es keine Decklung beim Zusatzbeitrag mehr. So können die Krankenkassen von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag in beliebiger Höhe nehmen

 

Des weiteren gibt es seit Anfang 2011 einen Sozialausgleich. Dieser Sozialausgleich erfolgt direkt bei den Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungsträgern und erfolgt, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2% des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt

   

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