Gesetzliche Krankenversicherung Informationen
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind 90% aller Deutschen versichert. Die Leistungen der Krankenkassen sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig und wirtschaftlich ist, unabhängig davon welcher Beitrag bezahlt wird.
Die Versicherten erhalten alle erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen, in der Regel nach dem so genannten Sachleistungsprinzip, also in Form von Sach- und Dienstleistungen. Die Leistungen müssen von Ihnen nicht unmittelbar bezahlt werden.
Seit Anfang 2009 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Einheitsbeitrag, der für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung gleich ist und bei 15,50% liegt. Die Krankenkassen können wenn Sie mit den Geld aus dem Gesundheitsfond nicht hinkommen einen Zusatzbeitrag verlangen. Dieser darf ohne Prüfung der Einkommensituation maximal 8 Euro pro Monat betragen und mit Prüfung der Einkommensituation max. 1% des beitragspflichtigen Einkommens betragen.
Nur Selbstständige zahlen einen Beitragssatz von 14,90% im Standardtarif. Dafür ist bei Selbständigen das Krankengeld nicht mehr mitversichert. Damit das Krankengeld mitversichert ist können Sie in einen Wahltarif der Krankenkasse wechseln in dem das Krankengeld mitversichert ist.