In der gesetzlichen Krankenversicherung sind 90% aller Deutschen versichert. Die Leistungen der Krankenkasse sind im Sozialgesetzbuch
festgeschrieben. Für die Versicherten bedeutet dies, dass die Krankenkasse stets das bezahlt, was an ärztlichen Behandlungen notwendig
und wirtschaftlich ist, unabhängig davon, welcher Beitrag bezahlt wird.
Die Versicherten erhalten alle erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen, in der Regel nach dem so genannten Sachleistungsprinzip,
also in Form von Sach- und Dienstleistungen. Die Leistungen müssen von Ihnen nicht unmittelbar bezahlt werden.
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse entspricht einen bestimmten % Anteil vom Brutto Arbeitsentgeld. Die Beitragssätze der verschiedenen
Krankenkasse liegen zwischen ca. 12 - 16%. Da 95 % der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gleich sind da Sie durch den Gesetzgeber vorgeschrieben
sind, kann ein Wechsel der Krankenkasse einiges an Geld sparen.