Gesetzliche Krankenversicherung Wechsel Informationen


 

In Deutschland gibt es die freie Kassenwahl. Das heisst jeder Arbeitnehmer darf in die gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl eintreten.

 

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse kann der Versicherte mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonates kündigen.

 

An die neue Krankenkasse ist der Versicherte dann 18 Monate gebunden. Danach kann man wenn man will zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

 

Ohne Beachtung der 18 Monate Bindungs Frist können Sie nur bei Beitragserhöhungen kündigen. In diesen Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können die Krankenkasse mit einer Frist von 2 Monate wechseln.

 

Ein Kündigung der Krankenkasse muss schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben.



Vergleich gesetzliche Krankenkassen
Bundesland Wohnsitz : >
Bundesland Arbeitsplatz :
(falls abweichend)
 
Ihr Bruttomonatsgehalt : >
oder Ihr Bruttojahresgehalt :
 
Ihr Berufsstatus : >
 
Ihre derzeitige Krankenkasse : > oder Ihr derzeitiger Beitragssatz :
 
> = Pflichtangaben

ein Service von versicherung.net


Private Krankenversicherung

Gesetzl. Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

News / Lexikon