Gesetzliche Krankenversicherung Wechsel Informationen


 

In Deutschland gibt es die freie Kassenwahl. Das heisst jeder Arbeitnehmer darf in die gesetzliche Krankenkasse seiner Wahl eintreten.

 

Die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse kann der Versicherte mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonates kündigen.

 

An die neue Krankenkasse ist der Versicherte dann 18 Monate gebunden. Danach kann man wenn man will zu einer anderen Krankenkasse wechseln.

 

Ohne Beachtung der 18 Monate Bindungs Frist können Sie nur bei Beitragserhöhungen kündigen. In diesen Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können die Krankenkasse mit einer Frist von 2 Monaten wechseln.

 

Ein Kündigung der Krankenkasse muss schriftlich erfolgen am besten per Einschreiben.





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