Krankenzusatzversicherung Informationen


Eine Krankenzusatzversicherung ist eine gute Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse, die ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt und Sie wichtige Lücken schliessen können.

 

Durch die Krankenzusatzversicherung können Kosten übernommen werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nicht vollständig übernommen werden wie zum Beispiel Brillen, Zahnersatz uvw.

 

Ob ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung - welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe denn oft gibt es zwischen Angeboten von verschiedenen Versicheren grosse Unterschiede.

 

Sie können ganz individuell aussuchen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Es steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung - mit so genannten stationären Tarifen können Sie bspw. die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten versichern.

 

Auch ein Krankenhaus Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen auffangen.

 

Eine Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen ist angesichst der Leistungskürzungen der gesetzlichen Krankenkassen sinnvoll. Um einen besseren finanziellen Schutz im Pflegefall zu haben ist eine Pflege Zusatzversicherung sinnvoll.

 

Sinnvoll ist die private Krankenzusatzversicherung für alle die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern wollenen und ihre finanziellen Belastungen im Krankheitsfall verringern wollen.

 

Die Beiträge in der Krankenzusatzversicherung werden auf der Grundlage von Geschlecht, Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.

 

Je früher Sie also eine Private Krankenzusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.

 

Aufwendungen für eine private Krankenzusatzversicherung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

 

Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten erstatten die Versicherer im Regelfall erst.





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