Arbeitgeberanteil


Unter Arbeitgeberanteil versteht man den Anteil den der Arbeitgeber an die Sozialversicherungen bezahlen muss.

 

Wenn der Arbeitnehmer bei der privaten Krankenversicherung versichert ist, zahlt der Arbeitgeber maximal einen Zuschuss in Höhe des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen. Er zahlt auch nicht mehr als die Hälfte des tatsächlichen Beitrages zur privaten Krankenversicherung dazu.

 

Wenn der Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist zahlt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge.



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