Arbeitnehmer
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Arbeiter und Angestellte werden als Arbeitnehmer bezeichnet. Arbeitnehmer sind im Dienst eines anderen, den Arbeitgeber zur Arbeit verpflichtet aufgrund eines Arbeitsvertrages. Arbeitnehmer sind pflichtversichert in den Sozialversicherungen. Das heisst Sie müssen sich grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung versichern. Ein Wechsel eines Arbeitnehmers in die private Krankenversicherung geht nur dann, wenn das Jahreseinkommen des Arbeitnehmers über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. |
Das Jahreseinkommen des Arbeitnehmers muss drei Jahre lang in Folge über die Beitragsbemessungsgrenze liegen damit ein Wechsel in die PKV möglich ist.