Arbeitslosigkeit

Bei Arbeitslosigkeit wird ein privat Krankenversicherter in die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert. Es gibt aber eine Möglichkeit sich befreien zu lassen von der gesetzlichen Krankenversicherung und weiter privat krankenversichert zu sein.

 

Damit man sich aber befreien lassen kann müssen Vorrausetzungen erüllt sein, nämlich das der der Versicherte in keiner gesetzlichen Krankenversicherung die letzten 5 Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit versichert war.

 

Dann werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, aber maximal nur in der Höhe wie die Beiträge bei einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen wären.

Private Krankenversicherung

Gesetzl. Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

News / Lexikon