Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen wirken sich Steuer mindernd aus, weil Sie das versteuernde Einkommen senken. Zu den außergewöhnlich Belastungen gehören auch Krankenheitskosten. Neben den Krankenheitskosten gehören auch Unfallkosten und Prozesskosten zu den außergewöhnlich Belastungen.

 

Es gibt einen gewissen Eigenanteil den man selber tragen muss. Der Eigenanteil ist bestimmter Prozentsatz vom Einkommen. Erst die Kosten die über den Eigenanteil liegen wirken sich steuermindernd aus.

 

Die Höhe des Prozentsatzes des Eigenanteils ist abhängig von mehreren Faktoren wie zum Beispiel Familienstand.

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