Beitrag Gesetzliche Krankenversicherung
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Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung berechnet sich aus den Brutto Einkommen. Der Beitrag ist bis zur Beitragsbemessungsgrenze ein prozentualer Teil vom Einkommen. Die Beitragssätze für die gesetzlichen Krankenkassen liegen in Deutschland zwischen 12 und 16 Prozent. Bei Arbeitnehmer wird der Beitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber und zur anderen Hälfte vom Arbeitnehmer bezahlt. Nur zusätzliche Beitrag in Höhe von 0,9% vom Bruttoengelt muss vom Arbeitnehmer alleine getragen werden. |
Bei Selbständigen die sich freillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern werden noch andere Sachen berücksichtigt beim Beitrag. Zu den Einnahmen zählen neben den Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit auch weitere Einnahmen wie zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung und Kapitalvermögen.
Genaue Details was bei einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse zu den Einnahmen zählt, findet man in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse.