Beitragsbemessungsgrenze

Der Höchstbetrag zu dem die Einnahmen die beitragspflichtig sind zur Berechnung des Beitrages herangezogen werden ist die Beitragsbemessungsgrenze.

 

Das heisst bis zu der Beitragbemessungsgrenze werden in der gesetzlichen Krankenversicherung die Beiträge prozentual vom Einkommen berechnet und alles was über der Grenze man verdient hat, wird nicht zur Berechnung des Beitrages berücksichtigt.

 

Die Beitragsbemessungsgrenze ist an die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gekoppelt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr angepasst.

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