Familienversicherung

Unter der Familienversicherung versteht man das die Familie, dazu gehören bei der Familienversicherung der Ehegatte, die Kinder und auch Enkel wenn die überwiegend vom Hauptversicherten unterhalten werden, kostenlos mitversichert werden könnnen in der Krankenversicherung.

 

Die Familienversicherung gibt es nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bei der privaten Krankenversicherung.

 

Es müssen ein paar Vorrausetzungen erfüllt sein damit Familienangehörige Anspruch auf Leistungen haben:

 
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

  • keine Versicherungsfreiheit (ausser bei geringfügiger Beschäftigung)

  • Dürfen nicht mehr als 385 Euro (2008) Einkommen pro Monat verdienen ausser bei geringfügigen Beschäftigten hier beträgt die Grenze 400 Euro.

  • Keine eigene Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung.

  • Ebenfalls dürfen Sie nicht hauptberuflich selbständig sein.

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    Bei Kindern ist der Anspruch auch abhängig vom Alter und Berufsstatus. Kinder sind bis zum 18 Lebensjahr in der Familienversicherung versichert, ausser sie sind noch nicht erwerbstätig dann bis zum 23 Lebensjahr und wenn Sie sich noch in der Berufs- oder Schulausbildung befinden bis zum 25 Lebensjahr.

     

    Länger als bis zum 25 Lebensjahr sind Sie nur in der Familienversicherung versichert:

     
  • Wenn durch den Wehrdienst oder Zivildienst sich die schulische oder berufliche Ausbildung verzögert hat oder unterbrochen wurde.


  • Wenn die Kinder aufgrund geistiger oder körperlicher Behinderung nicht selber für Ihren Unterhalt sorgen können. In dem Fall gibt es keine Altersbegrenzung. Die Behinderung muss aber zu einem Zeitpunkt vorgelegen haben als das Kind versichert war.


  • Private Krankenversicherung

    Gesetzl. Krankenversicherung

    Krankenzusatzversicherung

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