Festzuschuss


Bis 2005 haben Sich die Krankenkassen prozentual an den Kosten für Zahnersatz beteiligt. Seit 2005 beteiligen sich die Krankenkassen mit Festzuschüssen an den Kosten für Zahnersatz.

 

Das heisst der Versicherte erhält abhängig vom Befund einen bestimmten Festzuschuss zur Behandlung von der Krankenkasse dazu. Ein Vorteil des Versicherten ist dabei, das er auch eine Therapieform wählen kann, die nicht im Leistungkatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt ist.

 

Der Versicherte erhält aber trotzdem den Festzuschuss von der Krankenkasse dazu. Wenn der Versicherte ein Bonusheft geführt hat, erhöht sich der Festzuschuss nochmal um 20% bei 5 jähriger lückenloser Führung und bei 10 jähriger lückenloser Führung des Bonushefts um 30%.



Private Krankenversicherung

Gesetzl. Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

News / Lexikon