Freie Arztwahl
|
In Deutschland gibt es die freie Arztwahl unter den niedergelassenen Zahnärzten und Ärzten. Wenn in dem Tarif des Versicherten Heilpratiker als Leistung enthalten sind, besteht auch unter den Heilpratikern im Sinne des Deutschen Heilpratikergesetztes die freie Arztwahl. Abhängig davon ob der Versicherungsnehmer in der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist gibt es Unterschiede. |
Nachfolgend die Unterschiede zwischen Pkv und Gkv:
Private Krankenversicherung:
Der Patient darf sich als Privatpatient bei allen niedergelassenen Zahnärten und Ärzten behandeln lassen. Er kann den Arzt wechseln ohne das er eine Überweisung benötigt.
Gesetzliche Krankenversicherung:
Der Patient darf sich von allen Zahnärzten und Ärzten behandeln lassen, deren Praxis als Kassenpraxis zugelassen ist oder durch Ärzte die zur kassenärztlichen Versorgung ermächtigt sind oder dran beteiligt sind.