Gehaltsfortzahlung

Unter Gehaltsfortzahlung versteht man, das wenn der Arbeitnehmer wegen Krankheit arbeitsunfähig wird, der Arbeitgeber 100% des Gehaltes 6 Wochen lang weiter zahlen muss.

 

Vorraussetzung ist das das Beschäftigungsverhältnis länger als 4 Wochen ununterbrochen schon besteht. Wird der Arbeitnehmer krank ohne das Beschäftigungsverhältnis ununterbrochen länger als 4 Wochen bestanden hat, dann hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse wenn die weiteren Bedigungen erfüllt sind.

 

Ist der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank muss nicht mehr der Arbeitgeber leisten sondern ab der 7 Woche erhält der Arbeitnehmer dann Krankengeld von seiner Krankenkasse.

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