Hilfsmittel

In den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse bzw. in den Tarifbedingungen der privaten Krankenversicherung sind die erstattungsfähigen Hilfsmittel normalerweise festgehalten. Die Erstattungsanspruche sind meist in Summe, Stück und Zeit begrenzt.

 

Zu den Hilfsmitteln gehören:

 
  • Kompressionsstrümpfe

  • Brillen

  • Krankenfahrstühle

  • Kontaktlinsen

  • orthopädische Schuhe und Schuheinlagen

  • Bruchbänder

  • Körperersatzstücke

  • Geh- und Stützapparate

  • Sprechhilfen

  • Hörhilfen



  • Private Krankenversicherung

    Gesetzl. Krankenversicherung

    Krankenzusatzversicherung

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