Hilfsmittel
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In den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse bzw. in den Tarifbedingungen der privaten Krankenversicherung sind die erstattungsfähigen Hilfsmittel normalerweise festgehalten. Die Erstattungsanspruche sind meist in Summe, Stück und Zeit begrenzt. |
Zu den Hilfsmitteln gehören: