Krankengeld

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Es wird gezahlt wenn ein Versicherter bedingt durch Krankheit/Unfall arbeitsunfähig ist.

 

Ein weitere Vorrausetzung ist das der Anspruch auf Krankengeld mitversichert ist. Diese ist bei den grössten Teil der Arbeitsnehmer, bei Arbeitslose mit ALG1 Bezug und bei Selbständigen die freiwillig versichert sind und das Krankengeld mitversichert haben so.

 

Bei der freiwilligen Krankenversicherung von Selbständigen, richtet sich der Beginn nach der Satzung der Krankenkasse ab wann die Leistung nach der Satzung der Krankenkasse beginnt. Bei Angestellten und Arbeitslosen beginnt die Leistung des Krankengeld im Regelfall nach Ende der Engeltfortzahlung. Die im Normalfall 6 Wochen geleistet wird. Also wird ab der 7 Woche das Krankengeld gezahlt.

 

Die Höhe des Krankengeld beträgt 70% des letzten Bruttoeinkommens aber maximal 90% des Nettoentgelts. Vom Brutto Krankengeld werden noch Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen. Diese werden direkt von der Krankenkasse abgeführt.

 

Das Krankengeld wird für dieselbe Krankheit längstens für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.



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