Krankenkassenwahlrecht

Im fünften Buch des Sozial Gesetzbuches befinden Sich die Regelungen zum Krankenkassenwahlrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit dem 01.01.2002 gilt das beim Wechsel der Krankenkasse man an die neue Krankenkasse 18 Monate gebunden ist, ausser wenn die neue Krankenkasse die Beiträge erhöht, dann hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

 

Die Kündigungsfrist bei der gesetzlichen Krankenkasse beträgt 2 Monate, innerhalb der Zeit muss man auch der alten Krankenkasse nachweisen, das man danach bei einer neuen Krankenkasse Mitglied ist. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht wurde ist die Kündigung unwirksam.



Private Krankenversicherung

Gesetzl. Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

News / Lexikon