Meldung der Arbeitsunfähigkeit

Der Krankenversicherung muss unverzüglich die Arbeitsunfähigkeit gemeldet werden.

 

Allerspätestens muss die Arbeitsunfähigkeit am Tage des vereinbarten Leistungsbeginns der Krankenversicherung gemeldet werden.

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Gesetzl. Krankenversicherung

Krankenzusatzversicherung

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