Mutterschaftsgeld

Eine finanzelle Leistung der gesetzlichen Krankenkassen ist das Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftgeld beträgt im Moment maximal 13 Euro pro Tag.

 

Der Arbeitgeber muss die Differenz zwischen Einkommen und Mutterschaftsgeld zahlen. Das Geld bekommen schwangere Frauen in Deutschland, wenn Sie Anspruch bei Ihrer Krankenversicherung auf Krankengeld haben und sich im Mutterschutz befinden.

 

Der Mutterschutz gilt ab 6 Wochen vor der Geburt und zwischen 8-12 Wochen nach der Geburt. 8 Wochen bei normaler Geburt und 12 Wochen bei Kaiserschnittgeburten, Mehrlingsgeburten und bei Frühgeburten.

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