Ombudsmann

In Streitfällen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer ist es die Aufgabe des Ombudsmann zu schlichten zwischen den beiden Parteien. Damit eine ausgerichtliche Lösung gefunden werden kann.

 

Wenn schon ein Gerichtverfahren läuft kann ein Ombudsmann nicht mehr in Anspruch genommen werden. Das Verfahren vor dem Ombudsmann ist für den Versicherten kostenfrei.



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