Pflegepflichtversicherung

In die Pflegepflichtversicherung zahlen alle Versicherten ein egal ob sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind. Die Pflegepflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung.

 

Der Beitrag zur Pflegepflichtversicherung beträgt 1,95% bei Personen ohne Kinder beträgt der Beitrag 0,25% mehr also 2,20%. Die Hälfte des Beitrages zahlt der Arbeitgeber und die andere Hälfte zahlt der Arbeitnehmer. An den Zuschlag von 0,25% für Personen ohne Kinder beteiligt, sich der Arbeitgeber nicht dieser muss alleine vom Arbeitnehmer getragen werden.


 

Wenn jemand zum Pflegefall wird leistet die Pflegepflichtversicherung. Es gibt in der Pflegepflichtversicherung drei Pflegestufe. Abhängig von der Pflegestufe ist die Höhe der Leistungansprüche.

 

In vielen Fällen sind die Kosten für die Pflege höher als die Leistungen die man von der Pflegepflichtversicherung kriegt. Mit einer Pflegezusatzversicherung kann das Kostenrisiko vermindert werden.



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