Praxisgebühr
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Anfang des Jahres 2004 wurde die Praxisgebühr in Deutschland eingeführt. Sie beträgt 10 Euro und ist nur fällig für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Praxisgebühr muss beim ersten Arztbesuch im Quartal gezahlt werden, wenn man in Quartal noch öfter zu den Arzt oder anderen Ärzten (nur mit Überweisung) muss fällt keine weitere Praxisgebühr an. |
Ausgenommen von der Praxisgebühr sind Jugendliche und Kinder wenn Sie nicht älter als 18 Jahre sind. Die Praxisgebühr wird auch nicht fällig bei der zahnärtzlichen Kontrolluntersuchung und bei Vorsorgeuntersuchungen.