Versicherungssteuer
|
Der Versicherungsbeitrag bzw. die Versicherungsprämie sind die Bemessungsgrundlage für die Versicherungssteuer. Ausgenommen von der Versicherungssteuer sind die gesetzliche Arbeitslosenversicherung und die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen und Lebensversicherungen. Die Versicherungssteuer wird von den Versicherungsunternehmen abgeführt. |