Wartezeiten (Private Krankenversicherung)

Bei einen Wechsel in eine private Krankenversicherung gibt es allgemeine Wartezeiten. Die allgemeinen Wartezeiten betragen 3 Monate. Diese 3 Monate Wartezeit sind leistungsfreie Monate.

 

Bei nachfolgenden Gründen enfällt die allgemeine Wartezeit:

 
  • Kindernachversicherung

  • Ehegattennachversicherung

  • Unfällen

  • lückenloser Vorversicherung


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    Neben der allgemeinen Wartezeit gibt es auch noch besondere Wartezeiten für bestimmte Leistungen:

     
  • Zahnersatz und Zahnbehandlung

  • Kieferorthopädie

  • Entbindung

  • Psychotherapie

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    Bei den besonderen Wartezeiten beträgt die Wartezeit 8 Monate.



    Private Krankenversicherung

    Gesetzl. Krankenversicherung

    Krankenzusatzversicherung

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