Zahlungsverzug


Wenn der Krankenversicherte in Zahlungsverzug mit seinen Beiträgen zur Krankenversicherung kommt verliert er den Versicherungsschutz.

 

Die Krankenversicherung muss aber vorher im qualifizierten Mahnverfahren den Versicherungsnehmer eine Mahnung mit einer Fristsetzung schicken. Wenn der Versicherte dann immer noch nicht zahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer kündigen.


 

Die rechtlichen Folgen der Kündigung können vom Versicherungsnehmer noch nachträglich beseitigt werden.



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