Gesetzliche Krankenversicherung Beiträge auf Abfindungen

Private Krankenversicherung
Vergleich
Gesetzliche Krankenkassen
Vergleich
Krankenzusatz Versicherung
Vergleich

Abfindungen sind wenn Sie für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, normalerweise nicht Sozialversicherungspflichtig, ausser man versichert sich anschließend in Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

 
Die Versicherungskammer Bayern berichtet auf Ihrer Seite, das es ab nächstes Jahr einheitliche Regelungen für Abfindungen gelten, wenn man sich direkt anschließend freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Im Moment greifen in diesen Punkt noch die Satzungen der einzelnen Kassen.

Da nämlich wenn man sich anschließend freiwillig versichert, doch Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung anfallen können. Maximal 60% und mindestens 25% der Abfindung gelten als beitragspflichtig. Wieviel Prozent der Abfindung als beitragspflichtig gilt, ist abhängig von Anzahl der Jahre die der Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt war und vom Alter.

Beispiel ein Arbeitnehmer verdiente 3600 Euro brutto pro Monat und hat 14 Jahre in den Betrieb gearbeitet. Er erhält als Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung 60.000 Euro. Anhand seines Alters + Betriebszugehörigkeit sind 50% der Abfindung beitragspflichtig.

Der beitragspflichtige Betrag in Höhe von 30.000 Euro wird dann durch 3.600 Euro geteilt. Das ergibt ca. 8,3. Das heisst 8,3 Monate wird dem Versicherten ein fiktives Einkommen von 3.600 Euro aus der Abfindung unterstellt.

Bei einer privaten Krankenversicherung spielt dieses keine Rolle, weil die Beiträghöhe bei der privaten Krankenversicherung nicht vom Einkommen sondern von anderen Faktoren wie zum Beispiel Alter und Gesundheitszustand abhängig sind.

Comments are closed.