Beitragssatz von 15,50% beschlossen
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Am heutigen Mittwoch beschloss das Bundeskabinett den einheitlichen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitragssatz wird für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen 15,50% betragen.
Davon werden 14,60% in gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen. 0,9% werden alleine vom Arbeitnehmer getragen.
Damit werden 90% aller gesetzlich Krankenversicherten ab 01.01.2009 mehr Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.
Für den Fall das die Krankenkassen mit dem zugewiesenen Geld aus den Gesundheitsfond nicht klar kommen, kann die Krankenkasse von den Versicherten einen Zusatzbeitrag verlangen.
Ohne Prüfung der Einkommensituation können bis zu 8 Euro pro Monat von der Krankenkasse als Zusatzbeitrag erhoben werden. Den maximalen Zusatzbeitrag den die Krankenkasse erheben kann, liegt bei 1% von den beitragspflichtigen Einnahmen.