Kein Anspruch auf Krankentagegeld für Selbständige…
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Ab dem 01.01.2009 gibt es für Selbständige die freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind Änderungen beim Krankengeld. Ab 01.01.2009 haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Der Versicherte kann aber einen Wahltarif bei seiner gesetzlichen Krankenkasse abschließen, wo das Krankengeld mit drin ist.
Die Leistung des Krankengelds die vorher mit drin war in der Versicherung muss also ab 01.01.2009 extra bezahlt werden. Nachteil bei einen Wechsel in einen Wahltarif ist das damit der Versicherte 3 Jahre an die Krankenkasse gebunden ist und auch auf sein Sonderkündigungsrecht verzichtet bei einer Anpassung der Beiträge.
Deswegen ist es sinnvoll eine private Krankentagegeldversicherung zusätzlich abzuschließen oder gleich in die private Krankenversicherung zu wechseln.