Basistarif der privaten Krankenversicherung ab 01.01.2009

Private Krankenversicherung
Vergleich
Gesetzliche Krankenkassen
Vergleich
Krankenzusatz Versicherung
Vergleich

Ab den 01.01.2009 müssen die privaten Krankenversicherer einen einheitlichen Basistarif anbieten. In diesen Tarif müssen die Versicherer jeden unabhängig vom Gesundheitszustand aufnehmen.

Die Leistungen des Basistarif müssen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Der Beitrag ist bei diesen neuen Tarif abhängig von den Faktoren Geschlecht des Versicherungsnehmers und vom Eintrittsalter. In diesen Tarif wird nicht der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers berücksichtigt.

Der Höchstbetrag in diesen Tarif darf nicht höher liegen als der durchschnittliche Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenversicherer. Im Basistarif haben Sie nicht wie üblich bei Tarifen der privaten Krankenversicherung eine Leistungsgarantie. Das heisst wenn es bei der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungskürzungen gibt, wirken die sich auch auf die Leistungen des Basistarif der privaten Krankenversicherung aus.

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