Gesetzliche Krankenversicherung Änderungen ab 2009
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Ab 01.01.2009 gibt es bei der gesetzlichen Krankenversicherung einige Änderungen. Der Beitragssatz für die Versicherten aller Kassen wird ab dem 01.01.2009 15,50% betragen in den 15,50% sind schon die 0,9% Sonderbeitrag die der Arbeitnehmer alleine trägt enthalten. Die Krankenkassen haben die Möglichkeit einen Zusatzbeitrag von bis zu max 1% zu verlangen wenn das zugewiesene Geld aus den Gesundheitsfond nicht reicht. Ohne eine Überprüfung der Einkommensituation können Sie 8 Euro pro Monat Zusatzbeitrag verlangen. Nur für freiwillig Versicherte gilt einer geringer Beitragssatz in Höhe von 14,90%.
Dafür ist bei den freillig Versicherten nicht mehr das Krankengeld mitversichert. Es gibt aber die Möglichkeit für freiwillig Versicherte in einen Wahltarif Ihrer Krankenkasse zu wechseln, wo das Krankengeld mit enthalten ist.
Nachteil ist das Sie bei einen Wechsel in einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung 3 Jahre lang an Ihre Krankenkasse gebunden sind. Andere Möglichkeit das Krankengeld zu versichern ist eine private Krankenzusatzversicherung oder gleich ein kompletter Wechsel in die Private Krankenversicherung.