Krankenversicherungspflicht: Situation Selbständige ab 2009
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Nachdem 2007 die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt wurde, gibt es ab Januar 2009 jetzt auch die Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung.
Das heisst Selbständige müssen sich ab 01.01.2009 versichern, wenn Sie es nicht tun besteht das Risiko, das Sie dann irgendwann alle Beiträge rückwirkend zum Januar 2009 nachzahlen müssen. Damit auch Leute mit Vorerkrankungen und Krankenheiten von den privaten Krankenversicherung aufgenommen werden, müssen die privaten Krankenversicherungen ab 01.01.2009 einen Basistarif anbieten.
In diesen Basistarif findet keine Prüfung der Gesundheit statt. Der Beitrag ist abhängig vom Geschlecht und Eintrittsalter des Versicherungsnehmers. Die Leistungen im Basistarif der privaten Krankenversicherungen werden ähnlich den Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sein.
Der maximale Beitrag im Basistarif darf nicht höher als der durchschnittliche Höchtsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen sein.