Gesundheitsreform / Klage vorm Bundesverfassungsgericht
Vergleich | Vergleich | Vergleich |
Gegen einige Teile der Gesundheitsreform klagen mehrere private Krankenversicherungen vor dem Bundesverfassungsgericht. Seit dem 10 Dezember befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit den Klagen.
Einer der Hauptpunkte wo gegen sich die Krankenversicherungen wehren, ist der neue Basistarif den die privaten Krankenversicherungen ab 2009 anbieten müssen. In diesen Tarif müssen die Krankenversicherungen jeden aufnehmen, unabhängig vom Gesundheitszustand und der maximale Höchst Beitrag darf nicht höher sein als durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist das beim Wechsel von einen privaten Krankenversicherer zu einem anderen, der Versicherungsnehmer ein Teil der Altersrückstellungen mitnehmen kann. Der Chef der Victoria Versicherung Herr Günter Dibbern geht von einer starken Steigerung der Beiträge von bis zu 50% aus, wenn die Gesundheitsreform in der aktuellen Form bestehen bleibt.
Ein Urteil des Bundesverfassungsgericht wird nicht vor Frühjahr nächstes Jahres erwartet.
