Pkv Versicherungspflicht ab 01.01.2009 Folgen bei Nichtversicherung
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Ab 01.01.2009 gilt auch in der privaten Krankenversicherung die Versicherungspflicht. Für diejenigen die ab den 01.01.2009 nicht versichert sind, müssen mit Folgen in Form von Sanktionen rechnen.
Wenn dann irgendwann später auffliegt, das jemand keinen Versicherungsschutz hat, muss er zusätzlich zu den Beiträgen noch einen Strafzuschlag zahlen. Dieser beträgt in der privaten Krankenversicherung in den ersten Monaten jeweils einen Monatsbeitrag für jeden nichtversicherten Monat.
Nach einen halben Jahr ein Sechstel für jeden nicht versicherten Monat und bei denjenigen wo nicht mehr nachvollziehbar ist wie lange Sie ohne Versicherungsschutz waren, wird von einem Zeitraum von 5 Jahren ausgegangen.
Die privaten Krankenversicherungen müssen deshalb ab 01.01.2009 einen Basistarif anbieten, wo Sie Versicherungsnehmer unabhängig von Ihren Gesundheitszustand annehmen müssen. Der maximale Beitrag in diesen Tarif darf nicht höher sein als der durchschnittliche Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn erst Jahre später auffällt das man sich nicht ab dem 01.01.2009 versichert hat, können die Strafzuschläge eine Summen in Höhe von einigen 1000 Euro ausmachen.
