Neue Entwicklung beim Krankengeld für Selbständige
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Seit Anfang diese Jahres gelten einige Änderungen in der Krankenversicherung. Eine dieser Änderungen ist es das seit dem 01.01.2009 das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei Selbständigen nicht mehr mitversichert ist. Dafür zahlen Sie statt einen Beitrag von 15,50% einen Beitrag von 14,90%.
Wenn Selbständige das Krankengeld versichert haben wollen, können Sie dieses entweder über einen Wechsel in einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenkassen versichern oder über eine private Krankenzusatzversicherung.
Dieses könnte sich in Zukunft wieder ändern. Laut einen Referentenentwurf ist es geplant, das das Krankengeld für Selbständige wieder mitversichert wird, dafür würden dann Selbständige aber auch einen Beitragssatz von 15,50% zahlen.
Da es aber Monate dauern kann bis das Gesetz durch ist und auch nicht 100% sicher ist, das es so wie geplant verwirklicht wird, ist es sinnvoll im Moment das Krankengeld enweder privat abzusichern oder über einen Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung.
