Versicherungspflicht Private Krankenversicherung
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Seit dem Anfang des neuen Jahres gilt jetzt auch in der privaten Krankenversicherung die Versicherungspflicht. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt die Versicherungspflicht schon länger.
Das heisst alle Menschen in Deutschland müssen seit Anfang des Jahres krankenversichert sein.
Wer nicht versichert ist steht unter Zeitdruck, weil je später man sich versichern lässt um so teurer wird es, weil man wenn man sich zum Beispiel im Mai in der privaten Krankenversicherung erst versichert und bis dahin keine Versicherung hat, man Beiträge rückwirkend nachzahlen muss und gegebenfalls auch noch einen Strafzuschlag zahlen muss.
In den ersten Monaten beträgt dieser in der PKV, für jeden nicht versicherten Monat jeweils ein Monatsbeitrag. Ein Sechstel für jeden nicht versicherten Monat beträgt er dann ab dem 7 Monat. Es wird von einen Zeitraum von 5 Jahren ausgegangen, wenn nicht mehr nachvollziehbar ist wie lange jemand nicht versichert war.
Damit auch Menschen die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der PKV aufgenommen wurden, der Versicherungspflicht nachkommen können, müssen die privaten Krankenversicherungen einen Basistarif anbieten.
In den Basistarif müssen die Krankenversicherung jeden unabhängig vom Gesundheitszustand aufnehmen. Der Beitrag in diesen Tarif ist abhängig vom Geschlecht und Eintrittsalter. Der maximale Beitrag in diesen Tarif, darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Von den Leistungen entsprechen die Leistungen des Basistarifs, etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
