Bundessozialgericht Urteil zur Praxisgebühr
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Eine Entscheidung zur Praxisgebühr wurde am gestrigen Donnerstag vom Bundessozialgericht in Kassel getroffen. Eine Mann klagte gegen seine Krankenkasse und verlangt von derer die Rückzahlung der Praxisgebühr, da Sie gegen die Verfassung verstosse nach seiner Ansicht.
Den nach seiner Meinung würden hier gesetzliche und privat Versicherte ungleich behandelt werden. Die Praxisgebühr wird für gesetzlich Versicherte bei ersten Arztbesuch im Quartal fällig und beträgt 10 Euro. Des weiteren wird Sie fällig wenn der Patient im Quartal einen anderen Arzt aufsucht ohne das er einen Überweisungsschein hat. Das Sozialgericht in Kassel wies die Klage des Mannes ab.
