Bundessozialgericht Urteil: Höhere Freibeträge für Eltern bei Krankenkasse
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Höhere Erstattungen könnten Eltern in Zukunft bei der Krankenkasse beantragen für Zuzahlungen bei Behandlungen. Nach einem Urteil (Az. B 1 KR 17/08 R) des Bundessozialgerichts in Kassel wurden bisher zu niedrige Freibeträge von den Krankenkassen angerechnet. Nach der Entscheidung des Bundessozialgerichts sind anzurechnen Freibeträge für jedes Kind und ebenfalls dazu noch ein Freibetrag für Ausbildung, Erziehung und Betreuung.
Im konkreten Streitfall vor dem Bundessozialgericht ging es um einen Vater der die Krankenkasse auf einen höheren Freibetrag für zusammen veranlagte Eheleute in Höhe von 5808 Euro pro Kind hinwies. Diese lehnt diesen Freibetrag aber ab und gewährte nur einen Freibetrag in Höhe von 3648 pro Kind. Das Bundessozialgericht sah das aber nicht so und stimmt dem klagenden Familienvater zu. Vier Jahre rückwirkend gilt das Urteil des Bundessozialgerichtes.
Eltern könenn also je Kind einen Freibetrag in Höhe von 1825 Euro beanspruchen und darüber hinaus noch einen Freibetrag in Höhe von 1080 Euro für Erziehung, Ausbildung und Betreuung. Nach dem Urteil können Betroffene bei Ihrer Krankenkasse einen Überprüfungsantrag stellen.