Bundeskabinett beschließt Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Impfungen gegen Schweinegrippe
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Der Verordnung über die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schutzimpfungen gegen die neue Influenza A(H1N1) auch Schweinegrippe genannt, stimmt das Bundeskabinett am 19.08.2009 zu. So muss die Krankkasse die Impfung für jeden Versicherten der sich impfen lassen möchte bezahlen.
Keine Kosten kommen ebenfalls auf privat Versicherte zu für die Impfung, den der Verband der Privaten Krankenversicherung erklärte das die Kosten für die Schutzimpfung gegen die Schweinegrippe übernommen werden.
