Krankenversicherung Beitragsbemessungsgrenze und Pflichtversicherungsgrenze 2010

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Gesetzliche Krankenkassen
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Krankenzusatz Versicherung
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Im nächsten Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung und Krankenversicherung liegt dann in 2010 bei 45.000 Euro jährlich bzw 3.750 Euro monatlich.

Neben der Beitragsbemessungsgrenze steigt im nächsten Jahr auch die Versicherungspflichtgrenze. Diese Grenze muss ein Arbeitnehmer drei Jahre hintereinander überschreiten, damit der Versicherungsnehmer die Möglichkeit hat in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Versicherungspflichtgrenze liegt in 2010 bei 49.950 Euro.

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