Krankenversicherung Änderungen 2010

Private Krankenversicherung
Vergleich
Gesetzliche Krankenkassen
Vergleich
Krankenzusatz Versicherung
Vergleich

Ab dem 1. Januar 2010 gibt es ein paar Änderungen in der Krankenversicherung. So steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung und die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung. Des weiteren gibt es eine Änderung bei der steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ab dem 1. Januar 2010 in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung um 75 Euro. Damit liegt die Beitragsbemessungsgrenze in 2010 bei 3750 Euro monatlich bzw. 45.000 pro Jahr. Neben der Beitragsbemessungsgrenze steigt auch die Versicherungspflichtgrenze. Die Versicherungspflichtgrenze liegt ab dem 1. Januar 2010 bei 49.950 Euro.

Ein weiterer Punkt der sich ab dem nächsten Jahr ändert, ist die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung. So können Beiträge zur Krankenversicherung ab 2010 vollständig steuerlich abgesetzt werden. Dieses gilt aber nur für Beiträge in Höhe der Basis Tarife in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Beiträge für Leistungen die über die Basisleistungen hinaus gehen, wie zum Beispiel Einzelzimmer im Krankenhaus können nicht abgesetzt werden.

Neben den Beiträgen zur Krankenversicherung können auch die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung abgesetzt werden. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung können komplett abgesetzt werden.

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