Schweinegrippe: Meldepflicht Änderungen
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Seit dem 30.04.2009 gibt es eine Meldepflicht in Deutschland für Schweinegrippe Erkrankungen und Schweinegrippe Verdachtsfälle. Eine Änderung gibt es jetzt seitens des Bundesgesundheitsministerium bei der Meldepflicht der Schweinegrippe.
So müssen Ärzte/innen nun nicht mehr jede Erkrankung und Verdachtsfall melden. Gemeldet werden müssen dem Gesundheitsamt nur noch Todesfälle. Für Labore gilt weiterhin die Meldepflicht bei jedem Nachweis von Influenzaviren.