Entzug des Führerscheins wegen Diabetes

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Nach einem heute veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtes Mainz, kann der Entzug des Führerscheines gerechtfertigt sein, bei Unterzuckerungszuständen infolge einer Diabetes. In den Fall vor dem Verwaltungsgericht Mainz ging es um einen an Diabetes leidenden Mann aus Rheinhessen, der aufgrund eines abfallenden Zuckerspiegels auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Der Mann berühte mit seinem Fahrzeug eine Baustellenbetonwand in einem Baustellebereich und fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weiter, geriet schließlich ins Schleudern und blieb nach zweimaligem Kollidieren mit der Leitplanke quer zur Fahrbahn stehen.

Die Fahrerlaubnisbehörde entzog dem Mann nach dem Einholen eines ärzlichen Gutachtens sofort die Fahrerlaubnis. Der Mann klagte dagegen. Die Richter des Verwaltungsgerichtes Mainz wiesen die Klage ab.
Grund für diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Mainz, ist das aufgrund des ärtliches Gutachtens davon auszugehen ist das der Antragsteller an einer Zuckerkrankheit mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen leide und vor der Fahrt zum Beispiel nicht regelmässig seinen Blutzucker kontrolliert hat. Der Mann hatte nämlich schon mehrere Unfälle in Zusammenhang mit Unterzuckerungen gehabt. Deswegen sahen die Richter es als erwiesen an, das dem Mann die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen fehlt.

Nach den Angaben des Gutachters sei es denkbar, dem Antragsteller nach einer strukturierten Diabetikerschulung und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Auflagen wieder zu gestatten.

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