Neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ab 2010

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Eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes tritt ab Anfang des nächsten Jahres in Kraft. So müssen Ärzte und Ärztinnen ab dem nächsten Jahr Schwangere die einen auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik haben, über das Leben mit einem körperlich oder geistig behinderten Kind informieren teilte die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit.

Die BZgA teilte weiter mit, das sie zu dem Thema eine Handreichung für Schwangere erstellt hat, die diese bei Ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin erhalten können.

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