Krankenversicherung Wechsel in die PKV
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Wechseln in die private Krankenversicherung würden gerne viele, aber nicht jeder darf. So gibt es Beschränkungen seitens des Gesetzgebers. Selbständige haben die freie Wahl, ob sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in der privaten Krankenversicherung versichern wollen.
Dagegen Angestellte können erst ab einem gewissen Gehalt in die private Krankenversicherung wechseln. Damit Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können, muss ihr Gehalt drei Jahre lang hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze liegen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt in diesem Jahr bei 49.950 Euro.