Bundeskartellamt: Verfahren gegen 9 Krankenkassen eingeleitet

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Gegen neun gesetzliche Krankenkassen hat das Bundeskartellamt am 17.02.2010 ein Verfahren eingeleitet. So besteht nach Informationen des Bundeskartellamts, der Verdacht das die Kassen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben, als sie Ende Januar gemeinsam angekündigt haben, Zusatzbeiträge zu erheben.

Es findet keine Überprüfung der Angemessenheit der angekündigten Beiträge statt. Sondern der Gegenstand des Verfahren ist die Frage, ob der Festlegung und der Bekanntgabe der Zusatzbeiträge verbotene Kartellabsprachen zu Grunde gelegen haben. Den betroffenen Krankenkassen wurden förmliche Auskunftsbeschlüsse zugestellt. Diese müssen nun innerhalb von 3 Wochen von den betroffenen Krankenkassen beantwortet werden, teilte das Bundeskartellamt mit.

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