Rund 22.000 Arztpraxen nutzen die Online Abrechnung
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In Deutschland übermitteln mittlerweile rund 22.000 Arztpraxen ihre Abrechnung elektronisch an ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Die elektronische Abrechnung ist ab dem 1. Quartal 2011 für alle Arztpraxen Pflicht, darauf hin weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung. Die Abrechnung für erbrachte Leistungen soll dann elektronisch an die jeweilige KV übermittelt werden. „Dies spart vor allem Zeit und Kosten“, betont der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Carl-Heinz Müller.
Die Online Abrechnung funktioniert so, das der Arzt beziehungsweise der Psychotherapeut seine Abrechnungsdatei einfach per Mausklick an die jeweilige KV schickt, die die Daten zur Honorarverteilung dann weiterverarbeitet. Der Arzt beziehungsweise Psychotherapeut erhält von der KV eine sofortige Empfangsbestätigung, eventuelle Fehler in der Abrechnung lassen sich bei den meisten KVen umgehend erkennen und beheben. Weiterhin auf Papier oder elektronisch abgegeben werden kann die Sammelerklärung.
Über einen speziellen Zugang erfolgt die Übermittelung der Abrechnungsdaten. Zwischen unterschiedlichen Anbindungsmöglichkeiten können dabei die Ärzte wählen. Die höchste Sicherheit bietet dabei nach Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung das KV-SafeNet, bei dem zur sicheren Datenübertragung eine sogenannte Blackbox genutzt wird. Diese wird bereits heute von rund 13.000 Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten als sicherere Anbindungsvariante zur Kassenärztlichen Vereinigung genutzt.