Wechsel in die PKV ab 2011 einfacher

Private Krankenversicherung
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Gesetzliche Krankenkassen
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Krankenzusatz Versicherung
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Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung ist für Angestellte im Moment nur möglich, wenn ihr Bruttojahresgehalt drei Jahre lang hintereinander über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Dieses soll sich nach den Plänen der Bundesregierung ab 2011 ändern. So soll dann ein Wechsel in die private Krankenversicherung schon möglich sein, wenn das Brutto Jahresgehalt ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Im Moment liegt die Versicherungspflichtgrenze bei 49.950 Euro.

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