Gesetzliche Krankenversicherung 2011: Beitrag steigt auf 15,5%

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Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt ab dem 01.01.2011 wieder auf 15,5%. So wurde heute das GKV-Finanzierungsgesetz vom Kabinett beschlossen. Der Beitrag ab 2011 setzt sich zusammen aus einem Arbeitgeberbeitrag von 7,3% und einem Arbeitnehmerbeitrag in Höhe von 8,2%. Der Arbeitgeberbeitrag ist nach dem neuen Gesetz festgeschrieben bei 7,3%.

Des weiteren gibt es ab dem nächsten Jahr keine Grenzen mehr bei den Zusatzbeiträgen. So können die Kassen Zusatzbeiträge ab 2011 in beliebiger Höhe nehmen. Ein Sozialausgleich erfolgt erst, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt.

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