Gesetzliche Krankenversicherung Zusatzbeiträge 2011: Keine Begrenzung mehr

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Das Kabinett hat heute das GKV-Finanzierungsgesetz beschlossen. Neben einer Erhöhung des Beitragsatzes gibt es auch Änderungen bei den Zusatzbeiträgen. So können Krankenkassen nach der aktuellen Regelung einen Zusatzbeitrag von bis zu 8 Euro unabhängig vom Einkommen und bis zu 1% einkommensabhängig verlangen. Diese Grenzen fallen ab dem nächsten Jahr weg. So können Krankenkassen dann ab dem nächsten Jahr theoretisch einen beliebig hohen Zusatzbeitrag nehmen.

Des weiteren gibt es ab dem nächsten Jahr einen Sozialausgleich. Dieser greift aber erst, wenn der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2 Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens übersteigt. Die Umsetzung findet direkt bei den Arbeitgebern bzw. Rentenversicherungs-trägern statt und wird somit automatisch durchgeführt. Der Versicherte muss in dem Fall sich um nichts kümmern und keine Anträge stellen.

Verlangt eine Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erstmalig oder erhöht den Zusatzbeitrag, hat man als Versicherter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Nutzung des Sonderkündigungsrechtes ist bis zur erstmaligen Fälligkeit bzw. der Erhöhung des Zusatzbeitrages möglich. Bei dieser Sonderkündigung liegt die Kündigungsfrist bei zwei Monate zum Monatsende. Während dieser Kündigungsfrist muss man den Zusatzbeitrag bzw. den erhöhten Zusatzbeitrag nicht zahlen.

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